Basiszins / Verzugszins
Beitrag aus
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Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB)
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
Basiszinssatz + 5-%-Punkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern:
Basiszinssatz + 8-%-Punkte
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Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB
maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen
seit 01.01.2012 = 0,12 %
01.07.2011 -31.12.2011 = 0,37 %
01.06.2009 - 30.06.2011 = 0,12 %
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